Bundesgerichtshof hebt Anti-Nazi-Urteil gegen Versender "Nix Gut" auf

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"(dbna.de / FOCUS Online) Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat eine Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts aufgehoben, nach der der Versender "Nix Gut" wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole zur Zahlung einer Geldstrafe und zur Unterlassung verurteilt worden war. Der Versandhändler vertreibt Textilien und Accessoires mit Anti-Nazi Symbole.


In erster und zweiter Instanz hatten Gerichte in Stuttgart entschieden, dass der Versandhändler damit gegen geltendes Recht verstoße, weil er verfassungsfeindliche Symbole verwendet. Die Grünen-Politikerin Claudia Roth hatte sich daraufhin selbst angezeigt, da sie ebenfalls solche Symbole seit langer Zeit verwendet und präsentiert.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob diese Verurteilung nun auf und sprach den Angeklagten frei. Zuvor hatte selbst der Staatsanwalt einen Antrag auf Freispruch gestellt. Der 3. Strafsenat folgte damit den Anträgen von Verteidigung und Bundesanwaltschaft."

Quelle: http://www.dbna.de/aktuell/news/2007/03/12217.php

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